Vorsicht bei der Werbung für Vorführwagen
Eine gesetzliche Regelung schreibt vor, dass beim Verkauf neuer PKW der Treibstoffverbrauch und die CO2-Emissionen in der Werbung anzugeben sind. Dies gilt gemäß einem …

Das Herz pocht und ein breites Grinsen legt sich über das Gesicht. Kaum etwas bewegt uns so sehr wie ein neues Auto. Doch leider gibt es auch immer wieder Fälle von arglistiger Täuschung. Da klappert plötzlich nach drei Kilometern der Auspuff, nach fünf Tagen verliert der Wagen Öl oder nach nur einer Woche gibt die Kupplung ihren Geist auf. In diesen Fällen brauchen Sie freie Fahrt zu Ihrem Recht – mit einer Rechtsschutzversicherung der D.A.S.
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