Morgens Sachbearbeiter, abends Kellner
Ob als Kellner im Restaurant oder Kassierer: 8,5 Prozent der deutschen Arbeitnehmer sind auf einen Zweitjob angewiesen. Doch welche und wie viel zusätzliche Arbeit …

Als Student arbeiten Sie auf den erfolgreichen Abschluss Ihres Studiums hin. Damit Ihre Studienzeit reibungslos verläuft, gibt es einen Abschluss, der schon vorher sinnvoll ist: den des D.A.S. Rechtsschutzes speziell für Studenten. Er ist Ihr rechtlicher Kommilitone und unterstützt Sie bei Rechtsfragen rund um Ihr Studium. Ganz egal, ob es Probleme mit dem Bafög, studentischen Arbeitsverhältnissen oder Praktika in Unternehmen gibt.
Ein Tipp für alle Studenten, die Mitglied bei allmaxx sind: Der D.A.S. Studenten-Rechtsschutz ist für allmaxx-Mitglieder noch einmal knapp 5 Prozent günstiger! Hier kostenlos und unverbindlich allmaxx-Mitglied werden und den günstigen allmaxx-Tarif sichern.
Wenn Sie sich über eine rechtliche Situation informieren möchten, auch rein vorsorglich, stehen Ihnen jederzeit kompetente Juristen zur Verfügung, mit denen Sie von Anfang an das richtige Vorgehen telefonisch abstimmen können.
Bei Ihren Rechtsfragen im privaten Umfeld bietet die D.A.S. Alternativen zum gerichtlichen Weg. Mit Hilfe einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch professionelle Konfliktmanager (Mediatoren) kommen Sie oft besser und schneller zum Ziel.
Wenn es hart auf hart kommt, empfehlen wir Ihnen auf Ihren Wunsch aus einem dichten Netz von Anwälten einen Rechts- oder Fachanwalt, der sich für Ihr gutes Recht bestmöglich einsetzt und Ihre Interessen vertritt.
Übernahme der Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren. Deckungssumme bis zu 1 000 000 EUR und 200 000 EUR Strafkaution als zinsloses Darlehen.
im kompletten versicherten Lebensbereich – ohne Aus- nahmen – gerade dann, wenn Sie in einer rechtlichen Angelegenheit vorsorglichen Rat benötigen.
für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche im privaten Bereich und im Verkehrsbereich, z.B. Schmerzensgeld.
bei Streitigkeiten aus studentischen Arbeitsverhältnissen und Praktika, z.B. wegen Kündigung, Zeugniserteilung oder Arbeitszeitfragen.
bei Prozessen vor deutschen Sozialgerichten, z. B. bei Streitigkeiten um zu Unrecht gezahlte Sozialbeiträge auf Einkommen aus Studentenjobs.
bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Studium, z.B. wegen BAföG, Studiengebühren oder Prüfungsergebnissen.
für verkehrsrechtliche Auseinandersetzungen vor Verwaltungsbehörden – mit Ausnahme von Ordnungswidrigkeitenverfahren – und Verwaltungsgerichten, z.B. nach Entziehung der Fahrerlaubnis.
für die Verteidigung gegen den Vorwurf, fahrlässig eine Straftat begangen zu haben, z.B. durch Verschulden eines Verkehrsunfalls.
bei Streitigkeiten mit der Bank wegen eines Studentendarlehens und mit der (Privat-)Universität.
für die anwaltliche Unterstützung als Nebenkläger oder Zeuge in Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Täter, z.B. als Opfer von Raub und Vergewaltigung.
für bis zu einjährige Auslandsaufenthalte (Auslandssemester, Reisen).
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