Internet-Rechtsschutz – mit uns sind Sie auf der sicheren Site

Das Internet macht vieles möglich, vom Einkauf bis hin zum Online-Banking. Allerdings ist das Internet auch ein großer Marktplatz für Betrüger. Wenn beim Shopping im Netz doch mal etwas schiefgegangen ist oder Sie Trojanern aufgesessen sind, hilft Ihnen unsere spezielle Internet-Rechtsschutzversicherung. Damit surft und klickt es sich gleich viel entspannter.

Weitere Informationen zum Internet-Rechtsschutz erhalten Sie unter http://www.das-internetrechtsschutz.de/rechtsschutz/

Vorteile auf einen Blick

Telefonische Sofort-Beratung

Wenn Sie sich über eine rechtliche Situation informieren möchten, auch rein vorsorglich, stehen Ihnen jederzeit kompetente Juristen zur Verfügung, mit denen Sie von Anfang an das richtige Vorgehen telefonisch abstimmen können.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Ihren Rechtsfragen im privaten Umfeld bietet die D.A.S. Alternativen zum gerichtlichen Weg. Mit Hilfe einer außergerichtlichen Streitschlichtung durch professionelle Konfliktmanager (Mediatoren) kommen Sie oft besser und schneller zum Ziel.

Anwaltsempfehlung auf Wunsch

Wenn es hart auf hart kommt, empfehlen wir Ihnen auf Ihren Wunsch aus einem dichten Netz von Anwälten einen Rechts- oder Fachanwalt, der sich für Ihr gutes Recht bestmöglich einsetzt und Ihre Interessen vertritt.

Kostenübernahme

Übernahme der Kosten für Anwalt, Gericht, Zeugen und Sachverständige sowie außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren.

Leistungen im Detail

Internet-Vertrags-Rechtsschutz

für 
im Internet privat abgeschlossene Verträge, wie z.B.

  • Kaufverträge
  • Ersteigerungen aus Auktionen
  • Darlehensverträge
  • Versicherungsverträge
  • Reparaturverträge

Nicht versichert ist der Erwerb und die Veräußerung von Kraftfahrzeugen.

Vertrags-Rechtsschutz

auch offline – für
 Verträge mit Internet-Providern

Schadenersatz-Rechtsschutz

für 
Schadenersatzansprüchen aus "Trojaner"- und "Phishing"-Attacken

Telefonische Erstberatung

für
 Rechtsfragen zu den versicherten Leistungen auch ohne Eintritt eines Rechtsschutzfalls

Wer ist versichert?

  • Sie als Versicherungsnehmer
  • Ehe-/Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Alle bei Ihnen mit Erstwohnsitz gemeldeten Familienangehörigen in häuslicher Gemeinschaft

Welche Kosten werden übernommen?

Kosten zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen bis zur Versicherungssumme von 50.000 Euro, wie z.B.

  • Kosten der telefonischen Erstberatung
  • weitere Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Sachverständigenkosten

Selbstbeteiligung: 50 Euro
(für die telefonische Erstberatung fällt keine Selbstbeteiligung an)


Mindeststreitwert: 50 Euro

Ab wann beginnt der Versicherungsschutz?

sofort - ohne Wartezeit am Tag nach Antragstellung

Wie lange gilt der Versicherungsschutz?

ein Jahr, mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr

Wann kann der Versicherungsschutz gekündigt werden?

jährlich 3 Monate zum Vertragsende