Zuständigkeiten deutscher Gerichte
Unterschiedliche Gerichte gibt es viele: Landgericht, Finanzgericht, Sozialgericht, um nur einige zu nennen. Für Nicht-Juristen sind die Zuständigkeiten nicht immer eindeutig. Die Gerichtsbarkeit in Deutschland teilt sich auf in sogenannte Gerichtszweige: die ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafgerichte), die Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit. Daneben gibt es noch die Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes.
Die ordentliche Gerichtsbarkeit teilt sich auf in die Zivil- und Strafgerichte, wobei letztere für Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zuständig sind. Die Zivilgerichte sind u.a. für privatrechtliche Streitigkeiten zuständig, z.B. vertragliche Ansprüche, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen und Urheberrechtsverletzungen.
Die Zuständigkeiten der Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- und Arbeitsgerichtsbarkeit dürfte sich im Großen und Ganzen schon aus dem Wort ergeben. Vor dem Verwaltungsgericht landen Streitigkeiten, die das Verwaltungsrecht betreffen. Also z.B. Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit des Bescheides einer Behörde, wie der Ablehnung einer Gewerbeerlaubnis oder einer Baugenehmigung. Das Sozialgericht ist für sozialrechtliche Streitigkeiten zuständig, etwa Fragen zur gesetzlichen Krankenkasse, zum Arbeitslosengeld oder zur Sozialhilfe. Zum Finanzgericht kommen Streitigkeiten mit steuerrechtlichen Schwerpunkten und beim Arbeitsgericht wird alles behandelt, was Arbeitsverhältnisse betrifft (beispielsweise Kündigungsschutzklagen oder Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und Urlaubsansprüche).
Die jeweiligen Gerichtszweige kennen unterschiedliche Instanzen. Unter Instanz versteht man den Verfahrensabschnitt vor einem bestimmten Gericht. Für den ordentlichen Gerichtszweig gilt eine spezielle Instanzen-Aufteilung: Die ordentlichen Gerichte untergliedern sich in das Amts-, das Land- und das Oberlandesgericht. Letzte Instanz ist der Bundesgerichtshof. Wer sich im Dschungel der Gerichtsbarkeiten zu verirren droht, kann sich an die Rechtsantragsstelle des jeweiligen Gerichts wenden.
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