Wenn Arbeitnehmer zum Konkurrenten wechseln

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Wer plant, den Job zu wechseln, sollte unbedingt einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen. Und zwar nicht nur wegen der dort vereinbarten Kündigungsfrist, sondern auch um zu kontrollieren, ob ein nachträgliches Wettbewerbsverbot Bestandteil des Vertrages ist.

„Ein Verstoß gegen diese Vereinbarungen kann arbeitsrechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen“, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das nachvertragliche Wettbewerbsverbot soll verhindern, dass der scheidende Angestellte sein Spezialwissen zur Konkurrenz mitnimmt. Diese schriftlich festgehaltene Klausel untersagt dem Mitarbeiter nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses für eine gewisse Zeit – maximal bis zu zwei Jahre –, bei einem Konkurrenten tätig zu werden. Als Gegenleistung bekommt der Mitarbeiter vom bisherigen Unternehmen eine Karenzentschädigung, die für die Dauer des Verbots mindestens die Hälfte der bisherigen Bruttobezüge betragen muss. Allerdings gelten für ein Wettbewerbsverbot strenge Regeln: Die Beschränkung muss sich auf das frühere Tätigkeitsgebiet des Arbeitnehmers beziehen bzw. der Arbeitgeber muss ein berechtigtes geschäftliches Interesse an einem Wettbewerbsverbot haben.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Verbraucher-Informationen.

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