Warten, bis Warmwasser kommt
Rechtsfrage des Tages:
Ich arbeite im Schichtdienst und muss manchmal sehr früh morgens duschen. Da ich immer nur bestenfalls lauwarmes Wasser bekomme, habe ich meinen Vermieter angesprochen. Dieser meinte, dass er die Warmwasserversorgung zwischen 23 und 5 Uhr abschalte. Darf der Vermieter einfach so die Zeiten festlegen? Und wie lange darf es dauern, bis warmes Wasser aus der Leitung kommt?
Antwort D.A.S.:
Es ist mietrechtlich nicht zulässig, die Warmwasserversorgung einfach zu bestimmten Zeiten abzustellen. Der Vermieter ist vielmehr verpflichtet, rund um die Uhr für Warmwasser zu sorgen, wobei die Gerichte von einer Mindesttemperatur zwischen 40 und 50 Grad ausgehen. Fordern Sie Ihren Vermieter auf, auch nachts für die Warmwasserversorgung zu sorgen, ggf. können Sie die Miete mindern, wenn Ihr Vermieter Ihrer Aufforderung nicht nachkommt.
Die Frage, wie lange es dauern darf, bis warmes Wasser aus der Leitung kommt, wird unterschiedlich beurteilt. Zunächst wird verlangt, dass ohne zeitliche Verzögerung, also sofort warmes Wasser mit einer Temperatur von 40 Grad aus der Leitung läuft. Spätestens aber nach zehn Sekunden bzw. fünf Liter Wasserverbrauch müssen 45 Grad erreicht sein. Müssen Sie erst minutenlang zusehen, wie das kalte Wasser durch den Abfluss rauscht, können Sie unter Umständen die Miete mindern.
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2 Antworten auf Warten, bis Warmwasser kommt
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Ich habe ein ähnliches Problem, giebt es darüber ein Urteil bzw. ein Gestz ?
Hallo, eine genaue gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. Allerdings hatten verschiedene Gerichte über diese Probematik zu entscheiden. Einige der Urteile finden Sie hier:
http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-Warmwasser.html