Wärmedämmung – ein Muss für Vermieter?
Durch Fenster- und Türritzen zieht die Winterkälte und am Wochenende fällt die Heizung dann komplett aus: Die Wärmedämmung von Häusern und Wohnungen beschäftigt gerade im Winter vermehrt Mieter und Vermieter. Generell können Mieter vom Vermieter Abhilfe verlangen, wenn die Wohnung einen Mangel hat, der ihre Benutzbarkeit verringert oder wenn ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlt – wie etwa eine neue Pelletheizung.
Kommt der Vermieter dem Abhilfeverlangen des Mieters nicht nach, kann dieser die Miete mindern – die Höhe der Mietminderung hängt dann von der Schwere des Mangels ab. Sind Mängel jedoch beim Einzug offensichtlich und sagt der Mieter nichts dazu, kann er deswegen später auch keine Forderungen stellen. Bei einer Altbauwohnung kann daher nicht nachträglich eine Wärmedämmung auf Neubaustandard verlangt werden. Verspricht der Vermieter bei Vertragsabschluss jedoch, dass er die Wohnung demnächst dämmen will, sollte dies schriftlich und mit Termin festgehalten werden – dann muss sich der Vermieter auch daran halten. Er ist jedoch nicht verpflichtet, sein Gebäude an die sich ständig ändernden Vorgaben des Baurechts anzupassen, d.h., er muss also nicht die Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Wärmedämmung für Neubauten einhalten. Werden jedoch die Nachrüstungsvorschriften der EnEV für Altbauten missachtet, kann der Mieter eine entsprechende Nachrüstung des Hauses verlangen. Bei ihrer Nichtdurchführung kann eine Mietminderung berechtigt sein. Solche Vorschriften befassen sich z. B. mit der Dämmung oberster Geschossdecken beheizter Räume oder veralteten Heizkesseln. Wichtige Hinweise zu den zukünftigen Heizkosten enthält der Energieausweis für Wohngebäude. Bei jeder Vermietung und jedem Verkauf ist der Eigentümer dazu verpflichtet, Interessenten auf Anfrage dieses Dokument vorzulegen. Der Vermieter hat bei Nachrüstung einer Wärmedämmung das Recht, die jährliche Miete um 11 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen.
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2 Antworten auf Wärmedämmung – ein Muss für Vermieter?
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Ich hätte mal ne Frage was kann ich tun wenn ich ein Mietvertrag unterschreibe und der Vermieter sagt mir mündlich zu das die Fenster im frühjahr ausgetauscht werden da sie undicht sind.der Vermieter ist jetzt seiner Äußerung nicht nach gekommen.durch mittlerweile der zweistelligen minusgrade steigen die Heizkosten ins unermessliche.wie kann ich da jetzt weiter fortfahren .
Hallo,
sehr häufig werden mündliche Zusagen gemacht, die später leider nicht immer eingehalten werden.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, generell wichtige Vereinbarungen schriftlich zu fixieren.
Einen Überblick über Ihre Rechte rund um Wohnung und Miete finden Sie in unserem D.A.S. Rechtsportal unter http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/modernisierungsarbeiten/wohnungsmaengel.htm
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