Vorsicht bei Bankgeschäften im Internet
Wer seine Sorgfaltspflicht nicht einhält, kann bei Online-Betrug leer ausgehen.
Einer von drei Deutschen führt mittlerweile sein Konto im Internet. Doch Vorsicht: Im virtuellen Raum grassiert die Kriminalität. In 5300 Fällen haben Betrüger im vergangenen Jahr Kontodaten abgefischt – das sind 80 Prozent mehr als 2009. „Kein Online-Konto ist wirklich sicher vor illegalen Zugriffen“, warnt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Das Amtsgericht Wiesloch hat im Jahr 2008 entschieden, dass Banken nicht den gesamten Schaden auf ihre Kunden abwälzen können (Az. 4 C 57/08). Demnach müssen die Banken haften und das Geld zurückerstatten, wenn der Kunde die Sorgfaltspflichten eines „durchschnittlichen PC- Nutzers“ eingehalten hat. PC-Fachwissen kann von normalen Bankkunden nach mehreren Urteilen nicht erwartet werden. Es gibt aber keine grundsätzlichen Regeln. Die Richter entscheiden je nach Einzelfall und fordern von den Bankkunden unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen. Meist werden mindestens ein tagesaktuelles Virenschutzprogramm, eine Firewall und ein regelmäßig aktualisiertes Betriebssystem verlangt. 2009 hat außerdem der Gesetzgeber den Zahlungsverkehr neu geregelt: Seither müssen Kunden nur mit bis zu 150 Euro haften – ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Allerdings haben die Verbraucher nach wie vor keinen Freifahrtschein: Die Banken dürfen sich weigern, einen Schaden zu ersetzen, wenn der Kunde seine Zugangsdaten nicht sicher aufbewahrt hat.
Auch allzu vertrauensseliges Verhalten im Netz ist unbedingt zu vermeiden. Wer zum Beispiel aufgefordert wird, gleich mehrere Tan-Nummern auf einmal einzugeben, sollte wachsam von einer Eingabe Abstand nehmen: Vermutlich liegt eine Phishing-Attacke vor! Kunden, die trotz solcher verdächtiger Anzeichen sensible Informationen preisgeben, müssen unter Umständen einen Teil des Schadens selbst tragen. Das bestätigte das Kammergericht Berlin (Az. 26 U 159/09). Bankkunden sollten sich ferner darüber informieren, unter welchen Umständen ihre Bank in den Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließt. Allerdings haben auch die Banken eine Sorgfaltspflicht zu erfüllen. Wenn die Institute ihren Kunden unsichere Verfahren wie das einfache Pin/Tan-System anbieten, stehen sie im Schadensfall vor Gericht schlecht da. Denn mittlerweile sind deutlich sicherere Methoden verbreitet, etwa die mTan oder das HBCI-Verfahren.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
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