Unfallfrei durch den Skiurlaub

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Was für den Autofahrer die Straßenverkehrsordnung, sind für Pistensportler die weltweit gültigen Verhaltensregeln des Internationalen Ski Verbandes FIS. Diese Regeln für Ski- und Snowboardfahrer befassen sich mit verkehrstypischen Fragen wie Vorfahrt, Überholen oder dem Beachten von Schildern und Zeichen auf der Piste. Darüber hinaus verpflichten sie Ski- und Snowboardfahrer zu rücksichtsvollem und vorausschauendem Verhalten.

“Oberste Regel ist es, andere nicht zu gefährden oder zu schädigen. Wer sich auf die Piste begibt, muss seine Fahrweise an die eigenen Fähigkeiten, das Gelände und die Witterungs- und Verkehrsverhältnisse anpassen”, erklärt die D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Die FIS-Regeln sind keine rechtsverbindlichen Gesetze, dienen vor Gericht aber gemeinhin als Grundlage, wenn es um die Klärung der Schuldfrage bei Pistenunfällen geht. Ihre Nichtbeachtung kann als Fahrlässigkeit ausgelegt werden (Oberlandesgericht Hamm, Az. 13 U 81/08).

Mit Promille auf der Piste?

Ähnlich ist es mit dem Alkoholgenuss beim Wintersport, der für viele Ski- und Snowboardfahrer zur echten Pistengaudi einfach dazu gehört: Gesetzlich verboten ist die Abfahrt unter Alkoholeinfluss nicht. Dennoch sind angetrunkene Wintersportler keineswegs vor Strafe gefeit, im Gegenteil: Vor Gericht kann der Alkoholpegel haftungsbegründend oder strafverschärfend wirken: Wer einen anderen verletzt, riskiert eine Strafe wegen Körperverletzung. Der Kopf sollte zudem nicht nur klar, sondern auch gut geschützt sein: In Italien (bis 14 Jahre) und in weiten Teilen Österreichs (bis 15 Jahre) ist ein Helm beim Skifahren für Jugendliche sogar gesetzlich vorgeschrieben.

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