Regeln für den digitalen Nachlass
PC und Internet sind aus dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Doch was passiert mit den digitalen Daten, E-Mail-Accounts und Profilen in sozialen Netzwerken nach dem Tod des Users? Neben dem “realen Erbe” müssen sich Erben auch um den digitalen Nachlass des Verstorbenen kümmern. Schließlich können hier neben Gewinnen auch laufende Kosten lauern.
Voraussetzung fürs Erbe
Um diesen Gefahren frühzeitig zu begegnen, sollten Hinterbliebene schnellstmöglich versuchen, Zugriff auf die digitalen Daten des Verstorbenen zu erhalten. Die rechtliche Legitimation der Erben für die Verwaltung des digitalen Nachlasses sind die Sterbeurkunde und der Erbschein. Mit ihnen kann der Zugang zu Computern, Speichermedien und digitalen Daten gegenüber jedem erwirkt werden, der diese verwahrt. Wie mit dem Nachlass zu verfahren ist, regelt das Testament des Verstorbenen. Wenn keines existiert, kommt das gesetzliche Erbrecht zur Anwendung. Über online gespeicherte E-Mails, Bilder und Profile können die Erben verfügen – sie sollten sich jedoch einig sein. Vom Verstorbenen angefertigte Fotos oder Texte unterliegen dem Urheberrecht, welches vererblich ist. Das Recht des Verstorbenen am eigenen Bild geht für zehn Jahre auf seine Erben über. Hier gibt es also Ansatzpunkte, um einen Diensteanbieter dazu zu zwingen, einen Zugang zum E-Mail-Account, Forum oder Profil zu ermöglichen – ggf. über ein neues Passwort.
Spuren in sozialen Netzwerken
Was mit den Profilen der Verstorbenen geschieht, ist nicht eindeutig geregelt. Daher verfahren die Provider oft sehr unterschiedlich. Die einen löschen das Profil komplett, andere schränken den Zugriff ein oder deaktivieren den Account. Wie bei allen Arten von Verträgen lohnt sich auch hier ein Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Providers.
Digitalen Nachlass frühzeitig regeln!
Eine frühzeitige Regelung des digitalen Nachlasses ist sowohl für den Internetuser als auch seine potentiellen Erben sinnvoll: Am besten schriftlich, in Form eines Testaments, eines Zusatzes zum Testament oder einer Vorsorgevollmacht.
Kommentare
Kommentar abgeben
Hinterlasse eine Antwort
Newsletter
Kontakt
0800 3746-555
gebührenfrei

