Mietmängel: Ungeziefer- und Schimmelbefall

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Feuchte Stellen an den Wänden oder eine Ameiseninvasion in der Küche – für die Bewohner unhaltbare Zustände. „Wer ist schuld?“, lautet dann die Frage vieler Mieter und Vermieter, die jeweils die Verantwortung bei der anderen Seite sehen. Denn die Beseitigung dieser Mängel kostet Geld. Doch leider ist die Schuldfrage nicht immer eindeutig zu klären.


Mietmängel wie Schimmelbefall und Ungeziefer sind ein „beliebtes“ Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Denn diese Schäden sind zwar eindeutig Wohnungsmängel, aber oft erwidert der Vermieter die Forderung nach Beseitigung mit dem Vorwurf, der Mieter habe sie selbst verursacht.

Schimmel an der Wand
Hässliche Feuchtigkeits- oder Schimmelflecken in der Wohnung dürfen vom Mieter nicht ignoriert werden, denn er ist rechtlich verpflichtet, den Vermieter umgehend über Mängel zu informieren. Sowohl Vermieter als auch Mieter haben die Pflicht, das Mietobjekt in gutem Zustand zu halten.

Wird ein Mangel festgestellt, sollte der erste Schritt vonseiten des Mieters – unabhängig von der Frage nach der Ursache der Feuchtigkeit – eine Mängelanzeige beim Vermieter sein. Ist ein Baumangel wie z. B. ein undichtes Dach oder Mauerwerk oder ein versteckter Wasserrohrbruch die Ursache, darf die Miete gemindert werden. Ist allerdings zu wenig oder falsches Lüften der Grund für die Schäden, verliert der Mieter seinen Anspruch auf Mietminderung und kann unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig sein.

Mehr zum Thema Schimmel erfahren Sie in unserem Merkblatt „Schimmelbefall in Wohnräumen“.

Ungeziefer
Bei Ungeziefer kommt es auf die Menge der Tierchen an: Wächst sich die Ameisenfamilie in der Küche zur Plage aus, so handelt es sich um einen Mangel der Mietsache, die der Mieter seinem Vermieter unverzüglich melden sollte.

Mediation
Kommt es bei der Frage nach der Verantwortlichkeit für den Mietmangel zu keiner Einigung, kann sich anstatt des Ganges vor Gericht eine Mediation empfehlen: Sie bietet die Chance auf eine allseits gerechte und kostengünstige Lösung.

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Kommentare

25 Antworten auf Mietmängel: Ungeziefer- und Schimmelbefall

  1. Hans Detter: 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich und meine Lebensgefährtin wohnen seit dem 01.03.2000 in einer Mietswohnung.
    In dem Haus haben anfangs 2 Parteien gewohnt. Unten der Sohn unserer ursprünglichen Vermieterin, der später dann das Haus übernommen hat. Im Jahr 2006
    wurde das Haus dann an einen Nachbarn verkauft. Seitdem versucht dieser uns loszuwerden, da wir keinen neuen Mietvertrag unterschrieben haben.
    Nun zu unserer eigentlichen Frage.
    Wir haben laut mündlicher Zusage mit unserer 1. Vermieterin einen Garten zugeteilt
    bekommen. Dies wurde dann schriftlich nicht mehr so genau festgelegt.
    Im Vertrag steht folgender Text: “Der Mieter ist berechtigt, folgende Einrichtungen
    nach Maßgabe der Hausortnung mitzubenutzen” bei Garten ist ein Kreuz eingetragen.
    (doch die genaue Angabe des Gartens fehlt). Desweiteren wurde bei Zusatzvereinbarung (§ 22) schriftlich durch den Vermieter folgender Text eingetragen:
    “Eine ordnungsgemäße Gartenpflege soll vom Mieter erwartet werden”
    “Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen.”
    Nun wollt uns unser Vermieter schon von Anfang an unseren Garten wegnehmen
    bzw. für die Allgemeinheit freigeben. Da nun wieder Mieterwechsel in der unteren
    Wohnung bevorsteht, und dieser unseren Garten eventuell mitbenutzen möchte, kommt beiuns die Frage auf, ob wir befugt sind, Ihm dieses zu verbieten?
    Da der Garten von uns schon seit Beginn des Mietvertrages gepfegt und bepflanzt
    wurde, möchten wir keine anderen Gäste in unserem Garten haben.
    Ist die Rechtslage eindeutig?
    Können wir sonst die Miete mindern?
    Oder was können wir dagegen tun?
    Es wäre sehr nett, wenn Sie uns bei der Kärung des Gartens weiterhelfen können.

    • D.A.S. Team: 

      Sehr geehrter Herr Detter,
      das ist tatsächlich eine nicht leicht zu beantwortende Frage!
      Zur Sicherheit sollten Sie mit Ihrem Mietvertrag und allen Ihnen sonst vorliegenden Unterlagen einen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird dann prüfen, ob die vereinbarten Klauseln zur Gartennutzung überhaupt wirksam sind. Außerdem kann er danach genauer beurteilen, ob Sie den Garten weiterhin alleine nutzen dürfen oder ob Sie ihn tatsächlich mit den anderen Mietern teilen müssen.

  2. Hoppe: 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir liegen momentan via Anwalt im Klinsch mit unserem Vermieter, da wir im Schlafzimmer einen Schimmelbefahl haben. Der Vermieter gibt uns die Schuld da ran,weil wir angeblich nich richtig lüften und heizen würden.

    Der Vermieter hat auch eine toxikologin beauftrag die Proben genommen hat um zu beweißen das wir Schuld sind. Das Gutachten brachte keine genauen aussagen wer nun Schuld hat. Das zweite Gutachten von seiner Versicherung hat ergeben das in den Außen ecken sogenate Kältebrücken sind und sich da Kondensat niederschlägt.

    Dazu kommt noch das nachts die Heizungsanlage komplett aus ist und wir nicht heizen können, so das die Temperatur auf unter 15 Grad abkühlt. Die Luftfeuchtigkeit liegt da bei ca 58 Prozent. Die Außenwände sind zusätzlich noch mit Styropor verkleidet.

    Der Vermieter behart darauf, das wir halt Schuld an der lage sind.

    Wie sieht die Rechtliche lage aus?
    Kann unser Vermieter uns nun die Kosten der Gutachten auf drücken?

    Mit freundlichen Grüssen

    Carsten Hoppe
    Wir wollen nicht Zahlen, was ist wenn es vor Gericht geht,haben wir da eine Chance?

    • D.A.S. Team: 

      Hallo Herr Hoppe,
      gerade bei Schimmel kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Vermietern und Mietern, die sich gegenseitig die Schuld an der Feuchtigkeit geben. Häufig landen diese Fälle vor Gericht und es muss dort aufwändig geklärt werden, wer für den Schimmel verantwortlich ist. Oftmals kann nur ein vom Gericht angeordnetes Sachverständigengutachten Aufschluss über die Ursachen geben. Wir haben zu diesem Thema Schimmel ein Merkblatt als Download zusammengestellt.

  3. Peters: 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund von Schimmelbefall und nicht fachgerechter Beseitigung desselben haben wir bei unserer vorherigen Wohnung, nach Rücksprache mit unserem Anwalt die Miete gemindert.
    Bis zu unserem Auszug ist der Mangel nicht beseitigt worden.

    Jetzt haben wir die Nebenkostenabrechnung erhalten und festgestellt, dass unser ehemaliger Vermieter unsere Vorauszahlung um den Betrag gemindert hat, den wir aufgrund der Mietminderung nicht gezahlt haben.

    Ist dies rechtens oder können wir dagegen vorgehen.

    Vielen Dank im Voraus.

    • D.A.S. Team: 

      Hallo Herr Peters,
      leider kommt es häufiger vor, dass Vermieter Mietminderungen mit anderen anfallenden Kosten einfach “verrechnen”. Sie berichteten, dass Sie bereits einen Rechtsanwalt mit der Sache betraut hatten. Zur Sicherheit sollten Sie sich wieder an Ihren Anwalt wenden. Er kennt die Vorgeschichte, die zu Ihrer Mietminderung geführt hat. So kann er
      gleich dort wieder anknüpfen und die Rechtslage für Sie prüfen.

      Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Rechtsportal.

  4. Marten: 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe da eine Frage zu undichten Fenstern.

    Als wir eingezogen sind, wies uns der Vermieter daraufhin, dass die Fenster undicht sind.

    Er meinte, dass der Vormieter neue Dichtungen einsetzen wollte, die der Vermieter schon besorgte.

    Jedoch war das nichts. Er fragte ob ich es machen könnte/will. Ich sagte ja und bekomme es nicht hin und habe die Zeit da nicht für.

    Unsere Nebenkostenabrechnung ist sehr hoch, wegen der Fenster.

    Nun ist meine Frage, ob der Vermieter sich darum kümmern muss, dass die Fenster wieder dicht sind?

    mfg

    H.Marten

  5. Wohlfarth David: 

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu einem unserer Mietmängel.
    Seit 2 Monaten wohnen meine Freundin und ich in einer 4 Zimmer – Maisonette Wohnung mit 94 Quadratmeter Grundfläche. Wir erwarten im September ein Baby und sind eigentlich mit der Mietwohnung zufrieden, jedoch habe ich kürzlich festgestellt, dass unser Dach völlig unisoliert ist, d.h. nach dem Trockenbau kommt ein 20cm großer Hohlraum und im Anschluss das Dach, vermietet ist diese obere Etage als Wohnraum und ist im Mietpreis enthalten. Der Vermieter weiß davon nichts und wurde somit damals beim Ausbau des Dachgeschosses betrogen. Meine Frage hierzu ist: Welche Einigung könnte mit dem Vermieter getroffen werden, die beide Seiten zufrieden stellt, ohne dass wir ausziehen müssen, das Dach aufgerissen wird oder wir die viel höeheren Heizkosten tragen müssen. Vielen Dank im Voraus

    • D.A.S. Team: 

      Welche Einigung möglich ist kommt auch immer auf vertragliche Details an. Sicherheitshalber sollte man in dieser Situation zu einem Anwalt gehen. Der kann den Fall aufdröseln und bei Bedarf auch den Mietvertrag prüfen.

  6. Patrick Kurz: 

    Guten Tag,
    ich habe ein Frage zur Mietkaution.
    Wir haben bis im April in einer Mietwohnung gewohnt.
    Schon beim Einzug sind und die schwarz gespränkelten Fensterdichtungen aufgefallen. Wir hatten uns dabei allerdings nichts gedacht. Nun bemängelt unser ehemaliger Vermieter, dass die Fensterdichtungen mit Schimmel befallen sein. Leider haben wir keine Bilder vom Einzug. Unser Vermieter kann allerdings auch nicht beweisen, dass die Schimmelsporen im Silikon noch schon beim Einzug waren.
    Im Abnahmeprotokoll wurden gewisse Mängel dokumentiert, die wir alle beseitigt haben. Von den Fensterdichtungen war dort nicht die Rede.
    Nun verlangt unser ehemaliger Vermieter, dass wir den Austausch der Fensterdichtungen bezahlen müssen.
    Sind wir hierzu verpflichtet?
    Ich weiß um die Thematik Schimmel und Lüften und die Beweisführung der sachgemäßen Anwendung.
    Unser Fall weicht davon meines Erachtens allerdings etwas ab.

    In anderen Foren habe ich gelesen, dass wenn ein “mangelfreies Abnahmeprotokoll unterzeichnet wurde, keine weiteren Forderungen mehr gestellt werden dürfen”. Ist das richtig?
    Ist das Abnahmeprotokoll mangelfrei, wenn alle darauf aufgeführten Mängel behoben wurden?

    Ich hoffe Sie können mir hierbei etwas weiter helfen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Patrick Kurz

    • D.A.S. Team: 

      Guten Tag Herr Kurz,

      Sie schildern uns, dass Sie ein Problem mit Ihrem Vermieter wegen Schimmelsporen im Fenstersilikon haben. Dieser Streitpunkt sei jedoch im Abnahmeprotokoll nicht aufgeführt worden.

      Grundsätzlich ist es so, dass Mängel, die nicht im Abnahmeprotokoll aufgeführt sind, vom Vermieter später nur schwer geltend gemacht werden können. Generell ausgeschlossen ist dies jedoch nicht!
      Ob Sie in Ihrem speziellen Fall eine Forderung seitens Ihres ehemaligen Vermieters fürchten müssen, kann für Sie ein versierter Rechtsanwalt konkret prüfen.

      Beste Grüße!

  7. Danny K: 

    Guten tag

    Ich wohne seit knapp 4 Jahre in eine dachgeschoss wohnung

    und jedes jahr Erhalte ich eine Gas nachzahlung was mich das nach

    ne zeit Stutzig gemacht hat. ich habe dan erfahren da ich nieh aufn dachboden war

    das das dach nicht gedämmt ist und habe meine vermiterin schon auf mehrere mängel hingewiesen Aber die vermiterin meinte zu mir und ne nachbarin ds sie das dach nicht dämmen lässt da es zu teuer wird und wegen die andre mängel Kam sie auch nieh vorbei auch wenn ich öfters angerufen habe

    meine frage ist dazu Ob mann da was machen kann wie schon erwähnt habe ich meine Vermieterin öfters drauf hingewiesen Per telefon auch wie per Post

    ob mann das eher per anwalt löst oder ob mann es anders regelt Kann

  8. Alexander Müller: 

    Guten Tag,
    ich habe ein Problem bezüglich meiner Vormieterin.
    Sie hat mir einen laufenden Internetvertrag hier gelassen, der noch ein knappes halbes Jahr läuft.
    In der Zeit kann ich weder telefonieren, noch das Internet befragen.
    Sie ist nicht bereit den Umzugsservice in anspruch zu nehmen und die Telekom lässt sich angeblich nicht auf eine Abschlagszahlung ein.
    Von Seiten der Telekom würde ich zwar aus Kulanz eine Leitung freigeschaltet bekommen, allerdings sehe ich es nicht ein monatlich 10€ mehr als bei einem Konkurrenten der Telekom zu bezahlen.
    Die Telekom hat angeblich das “Hausrecht” der Leitung, da der Verteiler von der Telekom verwaltet wird.
    Habe ich überhaupt eine Möglichkeit da irgendwie eine Leitung auch zu meinen Konditionen zu erhalten?
    Als Hinweis noch: Ich habe leider keinen Kabelanschluss in der Wohnung und über Funk, also LTE oder ähnliches ist die Infrastruktur noch nicht ausreichend ausgebaut.

    • D.A.S. Team: 

      Hallo Herr Müller,

      immer wieder kommt es zu Problemen mit belegten Leitungen durch konkurrierende Telefonanbieter.
      Zu der Frage, ob Sie Ihre Vormieterin zwingen können, den Umzugsservice in Anspruch zu nehmen, sollten Sie sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen.
      Über die technischen Details und Hintergründe sowie die Möglichkeit, parallel trotz aktuell belegter Leitung einen anderen Anbieter nutzen zu können, kann Sie sicher Ihr Wunschanbieter informieren.

  9. Hans Joachim Kramer: 

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bin vor 14 Monaten in einer schicken Wohnung umgezogen. Doch dann kam merkwürdige Geräusche aus dem Spitzboden. Mein erster Verdacht fiel auf Mäuse.
    Nachdem ich mehrmals bei meinem Vermieter angerufen habe, hat er einen Schädlingsbekämpfer beauftragt. Dieser hat mir mitgeteilt, dass das nicht nur Mäuse sind, sondern Ratten. Daraufhin hat jener SB überall Köderstationen, sowohl im Garten also auch im Spitzboden verteilt. Das geschah im März. Jedoch kommen die Ratten immer noch gern ins Haus.
    Immer wieder rief ich bei der Hausverwaltung an, dass baulich etwas passieren muß, damit die Fiecher nicht mehr rein können. Am 28.07. sagte mir der HV, dass er den Schädlingsbekämpfer erneut beauftragen will. Bis heute passierte aber nix. Trotz, dass ich ihn unter 4 Augen am 27.09. nochmal angesprochen habe, hat er mir versichert, den Bekämpfer zu informieren.
    Heute sind die Ratten wieder im Haus gewesen. Im Spitzboden riecht es auch stark.

    Was kann ich tun, Mietminderung, wieviel und wie? Oder Miete ganz zurückhalten, bis sich was tut?

    Ich wäre für guten Rat sehr dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Joachim Kramer

    • D.A.S. Team: 

      Sehr geehrter Herr Kramer,

      leider kann es immer wieder zu Ungeziefer in Mietobjekten kommen. Gerade Ratten sind besonders unangenehm!

      In Ihrem Fall sollten Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Er kann Ihnen die für Sie sinnvollen Möglichkeiten aufzeigen und Sie bei Ihrem Vorgehen gegen den Vermieter unterstützen.

      Einen ersten Überblick zum Thema Ungeziefer im Mietobjekt liefert Ihnen unser Rechtsportal unter dem Link http://www.das-rechtsportal.de/recht/mietrecht/alltag_wohnung/ungeziefer.htm

  10. Bunn: 

    Hallo, Ich habe folgenes Problem, Mein Vater wohnt in einer Kellerwohnung die total von Schimmel befallen ist. Der Vermieter meint das er nicht gelüftet hat. Ich bin der Meinung das der Vermieter in der Pflicht steht weil das ganze Zimmer betroffen ist und es feucht ist.
    Mein Vater kann dort nicht bleiben . Was kann ich tun?

  11. Peter Schulz: 

    Vor ca 4-5 Jahre hatte mein Nachbar ein paar wiederliche Spinnen und als Lebendfutter Kakalaken. Der Nachbar ist ausgezogen aber die Kakalaken sind geblieben. Seit dem haben wir bzw. der eine oder andere Nachbar Kakalaken in der Bude. Da ich dann auch mal eine bei mir gesehen habe, wurde es sofort dem Verwalter gemeldet und seit dem wird alle 5 bis 6 Wochen großzügig gespritzt was das Zeug hällt. Da jede Kakalake sofort von mir exekutiert wird und ich selber öfters Gift Gesprüht habe, ist bei mir schon lange kein Ungeziefer mehr vorhanden.
    Darf der Kammerjäger eigentlich so oft Gift Spritzen, obwohl er sich selber immer wieder überzeugt hat ob Ungeziefer vorhanden ist und jedesmal nichts findet und dann wird trotzden gespritzt, weil der Vermieter es so will.

    PS. Und wie der Kammerjäger das Gift verspritzt ist unter aller Sau. Wenn der in 10-20 Secunden fertig ist, hat er an verschiedenen Stellen große Giftpfützen hinterlassen. zB. im Spühlunterschrank. Die Töpfe und das Geschirr sind vom Gift vollgespritzt und an der Tapete läuft die Giftbrühe an den Abschlussleisten herunter.
    MfG. Peter Schulz

    • D.A.S. Team: 

      Hallo Herr Schulz,

      Sie schreiben, dass Ihr Problem mit der Ungezieferbekämpfung in dem von Ihnen bewohnten Haus schon seit längerer Zeit besteht. Führen Gespräche mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung nichts, können Sie sich an einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. Dieser wird Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Arbeit des Kammerjägers zur Verfügung stehen.

  12. Kevin Morowski: 

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich wohne jetzt seit März 2010 in einer kleinen Wohnung in Neuss.

    Seit 3 Wochen habe ich einen großen Wasserfleck im Flur, der von Sanierarbeiten in der Nachbarwohnung zustande kam. Kurze Zeit Später bildete sich Schimmel im Wohnzimmer in den Ecken an der Decke.

    Ich hatte den Vermieter sofort mit Fotos und Beschreibung darauf hingewiesen.

    Jetzt versucht der Vermieter mir die Schuld an der Misere zu geben und ich weiss nicht mehr wie ich mich dagegen wehren kann.

    Was kann ich da weiter vorgehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kevin Morowski

  13. Martin: 

    Liebes D.A.S.-Team,
    vor zwei Monaten begann sich Schimmel an einer Wand zu bilden, an dem schon vor einer meinem Einzug (vor einem halben Jahr) Schimmel oberflächlich beseitigt wurde. Nun soll ich als “neuer” Mieter die Entfernung bezahlen, weil die Schimmelbildung angeblich auf falsches Lüften und Heizen zurückzuführen sei. Ein Begehungsprotokoll eines (durch die Wohnungsbaugesellschaft bestellten) Bausachverständigen wird mir nicht ausgehändigt. Dies sei “nur zur internen Verwendung”.

    Der Schaden ist eindeutig durch einen Baumängel entstanden (Kältebrücke; unsachgemäße Beseitigung/”Überpinseln” des alten Schimmel).

    Eine Mietminderung von 20% der Warmmiete wird schon angewandt. Eine letzte Aufforderung zur Begleichung des Zahlungsaustandes sowie zur Beseitigung des Schimmels durch MICH habe ich vor wenigen Tagen erhalten.

    Was soll ich nun tun? Die lassen nicht mit sich reden und wollen auch keine persönlichen Gespräche.

    Liebe Grüße
    Martin

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