Mediation – Vermitteln ohne Gerichtsverfahren
Seit Jahren stöhnen deutsche Gerichte über die immer größer werdende Zahl neuer Gerichtsverfahren. Doch eigentlich müssten nicht alle Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden: Ein „runder Tisch“ mit allen Konfliktparteien führt oft zu einer schnelleren und vor allem nachhaltigeren Einigung. Doch wer soll so ein Streitgespräch objektiv moderieren? Die Lösung bringt ein Mediator: Als unabhängiger Dritter kann er helfen, freiwillig und außergerichtlich Streit beizulegen.
Deutscher Mediationstag 2011 – im Zeichen des neuen Mediationsgesetzes
Am 7./8. Oktober 2011 veranstaltet die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gemeinsam mit der Friedrich-Schiller-Universität zu Jena den Deutschen Mediationstag 2011 zum neuen Mediationsgesetz.
Veranstaltungsort ist die Friedrich-Schiller-Universität Jena – neuer Campus, Ernst-Abbe-Platz. Schirmherr des Deutschen Mediationstages 2011 ist Thüringens Justizminister Dr. Holger Poppenhäger.
In diesem Jahr wird die Veranstaltung ganz im Zeichen des neuen Mediationsgesetzes stehen. Mit der Verabschiedung im Laufe des Jahres 2011 gewinnt nicht nur die Konfliktlösung ohne Prozess an Bedeutung. Auch die Arbeit der Mediatoren bekommt eine rechtliche Basis. Doch welche Pflichten hat ein Mediator nach dem Gesetz, wie unabhängig ist er oder welcher Haftung unterliegt er im Beruf? Diese und andere Fragen sowie weitere Informationen rund um die zweitägige Veranstaltung finden Sie unter http://www.rewi.uni-jena.de/Mediationstagung.html.
Fragen zur Veranstaltung beantwortet Christine Lewetz, Leiterin Rechtsschutz Leistungsmanagement, D.A.S. Versicherungen, Thomas-Dehler–Str. 2, 81728 München, Tel: +49 (0)89 6275-2151 oder christine.lewetz@das.de.
Außergerichtliche Einigung
Als Europas größter Rechtsschutzversicherer und Vorreiter für die Mediation sieht es die D.A.S. als ihre sozialpolitische Aufgabe an, die Mediation in Deutschland zu fördern. Die D.A.S. verfügt über langjährige Erfahrung im Rechtsschutz und bietet praktikable Lösungen für die außergerichtliche Konfliktlösung: Bei vielen Auseinandersetzungen geht es nämlich nur auf den ersten Blick um den vor Gericht verhandelten Sachverhalt. Gerade bei Nachbarschafts- oder Familienstreitigkeiten liegt der tatsächliche Stein des Anstoßes oft weit zurück, vieles hat sich aufgestaut. Für eine Eskalation reicht dann schon der kleinste Funke. Und ein richterlicher Urteilsspruch trägt meist nur oberflächlich zur Konfliktlösung bei: Oft fühlt sich einer der Beteiligten unfair behandelt, der Streit schwelt weiter.
Konsens statt Streit
Mit dem Angebot der D.A.S., den Konfliktparteien einen sogenannten Mediator zur Seite zu stellen, können beide Seiten eine einvernehmliche, rechtlich gültige und dauerhafte Lösung suchen. Hier gibt es keine Verlierer und Gewinner, da das Ergebnis einer Mediation ein gemeinsamer Konsens ist. Die langjährige Erfahrung der D.A.S. zeigt, dass sich drei von vier Streitfällen auf diese Weise gütlich und vor allem dauerhaft beilegen lassen. Wollen Sie mehr zum Thema Mediation und außergerichtliche Streitbeilegung wissen, so finden Sie einen informativen Überblick auf den Seiten des D.A.S. Rechtsportals.
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