Kinder und Einkauf
Das Sparschwein schlachten und sich den lang gehegten Wunsch erfüllen? Ja und nein, denn Kinder überblicken in vielen Fällen die Folgen eines Rechtsgeschäftes noch nicht richtig. Deshalb unterscheidet das Gesetz zwischen vollkommen geschäftsunfähigen Kindern bis zur Vollendung des siebenten Lebensjahres und bedingt geschäftsfähigen Kindern und Jugendlichen ab sieben und unter achtzehn Jahren.
Kinder unter sieben Jahren können keine rechtswirksamen Geschäfte abschließen – dies gilt auch für den Kauf von Kleinigkeiten. Ein Kaufvertrag von sieben bis 17-Jährigen ist solange schwebend unwirksam, bis er durch die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters rückwirkend wirksam wird. Allerdings dürfen vom Taschengeld Kleinigkeiten oder mit den Eltern abgesprochene Gegenstände gekauft werden. Aber: Können Kinder größere Beträge ausgeben, wenn sie dies nicht für sich selbst, sondern im Auftrag ihrer Eltern tun? Minderjährige über sieben Jahren dürfen für ihre Erziehungsberechtigten auch Waren von höherem Wert besorgen, aber nur wenn – etwa durch eine Vollmacht – ersichtlich ist, dass sie im Auftrag der Eltern und in deren ausdrücklichem Willen handeln. Kinder unter sieben Jahren können nur bei Alltagsgeschäften als Bote tätig werden, sie übermitteln dabei eine Willenserklärung ihres gesetzlichen Vertreters.
Zum Kauf von Medikamenten sollten Kinder und Jugendliche grundsätzlich nicht von ihren Eltern losgeschickt werden. Dies ist zwar per Gesetz nicht verboten, allerdings ist die Gefahr groß, dass Kinder oder Jugendliche die Hinweise zu der richtigen Medikamenteneinnahme nicht verstehen oder nicht korrekt weitergeben. Der Apotheker entscheidet, ob er dem Kind den Medikamenten-Botengang zutraut. Die Abgabe von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. von Zigaretten und Hochprozentigem an unter 18jährige ist prinzipiell nicht gestattet, auch nicht, wenn der Einkauf im Auftrag der Eltern erfolgt. Kinder und Jugendliche sollen davor geschützt werden, dass die Eltern sie möglicherweise für den eigenen Konsum vorschieben.
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