Kabelgebühren trotz DVB-T
Rechtsfrage des Tages:
Ich habe mir einen DVB-T für meinen Fernseher gekauft. Muss ich trotzdem die Gebühren für den Kabelanschluss in meiner Wohnung zahlen, obwohl ich diesen nicht mehr nutzen will?
Antwort D.A.S.:
Sofern die Kabelgebühren Bestandteil des Vertrages sind, leider ja.
In der Regel finden sich im Mietvertrag unter dem Punkt der Nebenkosten auch die anteiligen Kosten des Kabelanschlusses. Würde man diese Kabelgebühren herausnehmen wollen, wäre dies eine Änderung des Vertrages, der der Vermieter zustimmen müsste. Dies wird er aber sicherlich nicht tun, da zur Kostenminimierung meist langfristige Verträge mit den Kabelanbietern geschlossen wurden und diese nicht so einfach gekündigt werden können. Ihre Kabelgebühren müssten dann von den anderen Mietern mit getragen werden.
Würden alle Mieter sich einen DVB-T anschaffen, müsste der Vermieter dann die Kosten für den Kabelanschluss alleine tragen, wozu er sicherlich keine Lust haben wird.
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