Internetpartys – feiern ohne Reue?
Eine Party auf Facebook zu verkünden, ist unkompliziert: Art der Veranstaltung sowie Zeit und Ort angeben – und schon haben die Eingeladenen die Einladung in ihrem Postfach. Aber Vorsicht, damit die Fete auch wirklich privat bleibt, muss das bereits vom Anbieter gesetzte Häkchen für eine „öffentliche Veranstaltung“ wieder entfernt werden (siehe unsere Erklärung). Sonst geht die Einladung an viele Millionen Nutzer und die Facebook- Party kann außer Kontrolle geraten – mit womöglich unabsehbaren Auswirkungen: Verwüstung des heimischen Gartens oder sogar der Innenstadt.
Gemeinden möchten den Initiatoren die Kosten für Aufräumarbeiten und Notfalleinsätze dann in Rechnung stellen, Nachbarn und Anwohner verlangen Schadensersatz für ihr demoliertes Eigentum. Entsprechende Gerichtsurteile sind noch nicht bekannt. Fest steht: Bei Partys im Haus des Initiators bleibt dieser meist auf seinem Schaden sitzen – die Verursacher sind kaum zu ermitteln. Nachbarn versuchen sich oft an den Initiator der Party zu halten. Auch dies ist rechtlich gesehen nicht einfach: Ein Anspruch aus dem Deliktsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches erscheint möglich, sofern der Initiator nicht lediglich aus Versehen öffentlich zu einer Party aufgerufen oder die Einladung rechtzeitig widerrufen hat. Auch bei einer absichtlich verursachten Veranstaltung auf öffentlichen Plätzen sind Schadensersatzansprüche auf dieser Grundlage denkbar. Wenige Ansatzpunkte bietet das Verwaltungsrecht: Die Vorschriften über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für öffentliche Wege sind meist nicht auf den Fall einer Massenparty abgestimmt, und die Gebühren für Feuerwehr- und Polizeieinsätze werden in der Regel dem direkten Betroffenen in Rechnung gestellt. Strafrechtliche Folgen hat der Initiator kaum zu fürchten – außer, er äußert sich unvorsichtig in der Öffentlichkeit. Zu erwarten ist, dass viele Gemeinden öffentliche Social-Media-Partys im Vorfeld untersagen. Die Rechtsgrundlagen dafür sind grundsätzlich vorhanden.
Worauf muss ich beim Ankündigen einer Veranstaltung achten?
Wenn man bei Facebook eine Veranstaltung erstellt, ist standardmäßig ein Häkchen bei „Öffentliche Veranstaltung“ gesetzt. Jeder kann eine solche Party sehen und an ihr teilnehmen. Nimmt man dieses Häkchen raus, ist die Veranstaltung nur für eingeladene Gäste sichtbar.

Das Häkchen „öffentlich“ ist standardmäßig gesetzt.
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