Hartnäckige Irrtümer im Arbeitsrecht

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„Urlaub darf ich nehmen, wann immer ich will“, „ein Zwischenzeugnis bekomme ich jederzeit“, „wird mir gekündigt, gibt’s immer eine Abfindung“ – gerade um das komplizierte Arbeitsrecht ranken sich so einige „Büro-Mythen“.

Wir konfrontieren sie mit der juristischen Realität: Zwar müssen Arbeitgeber die Urlaubswünsche der Mitarbeiter berücksichtigen, sprechen aber betriebliche Gründe oder freie Tage der Kollegen dagegen, kann der Chef den Urlaubsantrag auch ablehnen. Einschränkungen gibt es auch beim Zeugnis, auf das Arbeitnehmer generell bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch haben. Beim Zwischenzeugnis allerdings besteht ein Anspruch nur bei Vorliegen einer besonderen Situation, etwa beim Wechsel des Vorgesetzten oder der Versetzung in eine andere Abteilung. Was vielen Arbeitnehmern auch nicht bekannt ist: Spricht ein Arbeitgeber eine rechtmäßige Kündigung aus, braucht er keine Abfindung zu zahlen! Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann dem betroffenen Mitarbeiter jedoch eine Abfindung angeboten werden, um eine Klage gegen die Kündigung zu vermeiden.

Kommentare

4 Antworten auf Hartnäckige Irrtümer im Arbeitsrecht

  1. Malcharek, Kinga Maria: 

    Ich habe nur eine Frage. Der Arbeitgeber verändert den Arbeitsvertrag, wenn man den nicht unterschreibt ist man somit fristlos zum Monatsende gekündigt. Steht da einem die Abfindung zu?

  2. Bernd: 

    Hallo…zum Jahresende2011 hatte ich noch 31.5 Tage Urlaub.. Konnte im 2011 den Uraub nicht nehmen ,da 2 Mitarbeiter gekündigt haben,Lehrlinge Schule hatten,volles Haus,andere Kollegen Urlaub hatten und ich den Urlaub von 2010 abgebaut habe.Darf mein Chef den Urlaub streichen…da ich die 31.5 Tage nicht bis zum 31.3 nicht abbauen kann,,weil mal wieder Urlaubsperre ist ,das Haus voll und die Lehrlinge Schule Hamburg.

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