Facebook & Co. – Privatsphäre in sozialen Netzwerken
Facebook, SchülerVZ – soziale Netzwerke sind für viele Internetnutzer heute der Hauptgrund, online zu gehen. Aber: Wer allzu freizügig mit seinen persönlichen Daten umgeht, muss später oft schmerzlich erfahren, wie schnell sich über das Internet veröffentlichte Informationen verbreiten und in die falschen Hände geraten können. Denn wer sich vernetzt, weiß nicht immer so genau, mit wem: So nutzen längst auch Arbeitgeber die bereitwillig ins Netz gestellten Daten, um sich ein Bild von Bewerbern oder Angestellten zu machen. Und Kriminelle, für die private Informationen Gold wert sein können.
Verbraucher sollten daher genau überlegen, was sie von sich preisgeben möchten. Wichtig: Weniger ist oft mehr. Schon bei der Anmeldung empfiehlt es sich, über ein Pseudonym als Benutzernamen nachzudenken und auf den Datenimport von digitalen Adressbüchern oder Handykontakten zu verzichten. Außerdem lohnt ein genauer Blick in die Privatsphäre-Einstellungen: Nur vertrauenswürdige und ausgewählte Freunde sollten auf persönliche Daten Zugriff haben. Die sorgfältige Auswahl der Daten und Informationen, die in sozialen Netzwerken sichtbar sind, obliegt ohnehin jedem Einzelnen selbst.
Die D.A.S. rät: „Überlegen Sie es sich genau, bevor Sie das Video Ihrer Geburtstagsfeier im Netz veröffentlichen oder einen beleidigenden Kommentar über Ihren Chef in den Chat schreiben. Was einmal im Internet gelandet ist, bleibt in den meisten Fällen für sehr lange Zeit oder gar für immer sichtbar – selbst nach der Löschung im sozialen Netzwerk.“ Was aber, wenn peinliche Fotos oder kompromittierende Daten ohne eigenes Zutun im Internet gelandet sind – etwa, weil es ein Bekannter mit dem Datenschutz nicht so genau genommen und seine auf der letzten Party geschossenen Bilder freizügig veröffentlicht hat?
Die Betreiber ermöglichen es dem Betroffenen, Bilder oder Videos löschen zu lassen, falls sie Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzen. Der einfachste Weg ist allerdings, den Verursacher zu kontaktieren und ihn zu bitten, die betreffenden Fotos oder Videos zu entfernen. Sollte all dies nichts nützen, hilft nur der Gang vors Gericht. Damit es nicht so weit kommt, sollten Verbraucher sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) studieren. Hier erfährt man detailliert, was mit einmal veröffentlichten Daten geschieht und wer sie verwenden oder sogar weitergeben darf. Misstrauen ist jedoch auch hier angebracht: Freiwillige Selbstverpflichtungen sind gerade bei ausländischen Anbietern oft wenig wert.
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