Elternunterhalt: wenn Kinder zahlen müssen
Schlimm genug, wenn Vater oder Mutter plötzlich ein Pflegefall sind. Doch neben der Frage der Unterbringung und Betreuung kommen nicht selten noch finanzielle Sorgen. „Ist eine Person nicht oder nicht mehr in der Lage, ihren angemessenen Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen oder Einkommen zu finanzieren, springt erst einmal die Sozialhilfe für die ungedeckten Kosten ein, fordert diese aber in der Regel von den unterhaltspflichtigen Kindern wieder zurück“, so die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Auch wenn die Unterhaltspflicht gegenüber der älteren Generation begrenzt ist, müssen potenziell unterhaltspflichtige Kinder gegenüber den Sozialbehörden ihre Vermögens- und Einkommenssituation darlegen. Ob und in welcher Höhe Kinder Unterhalt zu leisten haben, richtet sich nach der Höhe ihres eigenen Einkommens und Vermögens. Davon werden zunächst Freibeträge und anrechenbare Belastungen abgezogen. Grundsätzlich gilt: Niemand soll durch die finanzielle Unterstützung seiner bedürftigen Eltern seinen eigenen Lebensstandard übermäßig zurückschrauben müssen oder gar selbst zum Sozialfall werden. Und: Die eigene Altersvorsorge geht vor.
Schwiegerkinder sind im Prinzip von der Unterhaltspflicht ausgenommen. Es ist jedoch möglich, dass ihr Gehalt ebenfalls als Berechnungsgrundlage dient. Kinder müssen finanziell für ihre Eltern sorgen – selbst wenn möglicherweise seit Jahren gar kein Kontakt bestand. Da die Festlegung des anrechenbaren Einkommens extrem kompliziert ist, empfiehlt es sich grundsätzlich, Unterhaltsforderungen des Sozialamts im konkreten Fall von einem im Familienrecht versierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer „Rechtsfrage des Tages“ und im D.A.S. Rechtsportal.
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