Das Auto als Schluckspecht
Rechtsfrage des Tages:
Vor vier Monaten habe ich mir ein neues Auto gekauft. Leider habe ich es bis heute nicht geschafft, den vom Hersteller angegebenen Spritverbrauch zu erreichen. Mein Auto schluckt trotz zurückhaltender Fahrweise grundsätzlich mehr, als versprochen wurde. Habe ich ein Recht, den Wagen wegen eines Mangels zurück zu geben?
Antwort D.A.S.:
Vorausgesetzt es liegt kein technischer Mangel im Sinne eines Defekts vor, kommt es darauf an, wie durstig ihr Auto ist. Grundsätzlich ist auch die Angabe des durchschnittlichen Spritverbrauchs eine wesentliche Eigenschaft des Neufahrzeugs. Ein Mangel, der zu einem Rücktritt berechtigt liegt aber nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm nur vor, wenn der Verbrauch mindestens 10% höher ist als zugesichert (Az. I 28 U 12/11).
Auch der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren bereits so entschieden und gab dabei zu bedenken, dass der angegebene Durchschnittsverbrauch durch ein Testfahrzeug ermittelt wird und schon allein durch eine möglicherweise andere Ausstattung der Verbrauch des gekauften Autos abweichen kann. Übrigens ermittelt sich der Verbrauch eines Pkw nach dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), einem komplexen genormten Verfahren, bei dem viele verschiedene Faktoren wie Roll- und Luftwiderstand beachtet werden müssen und jeweils ein City-Zyklus (städtische Bedingungen) und ein Überland-Zyklus (außerstädtische Bedingungen) nach genau festgelegten Zeiten abgefahren werden.
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