Cybermobbing – virtueller Psychoterror
Mobbing verlagert sich immer stärker ins Internet. Beim sogenannten Cybermobbing werden die Opfer über E-Mails, Chats, in Internet-Foren oder über das Handy bedroht, beleidigt und bloßgestellt. Das Phänomen ist alarmierend weit verbreitet: Mittlerweile hat jeder vierte Jugendliche in Deutschland schon einmal miterlebt, wie jemand online fertiggemacht worden ist.
Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung rät daher, Profile in sozialen Netzwerken mit den Privatsphäreeinstellungen zu schützen. Am besten ist, wenn Fotos und persönliche Daten nur für Freunde sichtbar sind. Sobald es zur Belästigung kommt, sollte der Täter umgehend gesperrt und beim Betreiber der Website gemeldet werden. Es gibt zwar kein spezielles Gesetz gegen Cybermobbing. Im Grunde gelten aber im Netz dieselben Regeln wie überall sonst. Beleidigungen oder das Verbreiten falscher Tatsachen sind also im Internet ebenso strafbar wie auf der Straße.
Zudem darf niemand Bilder von jemandem veröffentlichen, der dies nicht möchte. Die Annahme, im Internet anonym agieren zu können, ist schlichtweg falsch: Jeder Rechner kann über seine IP-Adresse identifiziert werden, wenn es zu einem Strafverfahren kommt.
Opfern von Mobbing-Kampagnen empfiehlt die D.A.S., sich Hilfe zu suchen, in Schulen etwa beim Vertrauenslehrer oder Tutor, aber auch bei den Betreibern des jeweiligen Dienstes und in besonders schweren Fällen bei der Polizei. Hilfreich ist, die Beweise zu sichern, sobald sich das Problem abzeichnet: Von allen Nachrichten, Bildern oder Chatverläufen sollten Kopien abgespeichert werden, um die Belästigung dokumentieren zu können.
Weitere Informationen und Tipps zum Thema Cybermobbing finden Sie in unserem Rechtsportal.
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