Bei Eis und Schnee sind Eltern besonders gefordert
Wenn draußen die ersten Schneeflocken fallen, sind die meisten Kinder nicht mehr zu halten. Doch gerade bei Schnee und Eis lassen sich Unfälle nicht vermeiden. Vor allem sehr kleine Kinder sind gefährdet, da sie riskante Situationen noch nicht richtig einschätzen können. Wenn sie also anfangen, alleine zu rodeln, ihre ersten Laufversuche auf dem Eis unternehmen oder sich in eine Schneeballschlacht stürzen, empfiehlt sich erhöhte Wachsamkeit. Eltern sind zur Beaufsichtigung ihrer minderjährigen Kinder verpflichtet. Wenn sie diese Pflicht verletzen, können sie für Schäden haftbar gemacht werden, die ihre Kinder anrichten.
Bei ihrem ersten Schlittenausflug dürfen die Kleinen daher keinesfalls allein gelassen werden. Ununterbrochen bei der Hand gehalten werden müssen sie jedoch nicht. So ist es durchaus zulässig, die Kinder auf einen Schlitten zu setzen und sie unten am Hang in Empfang zu nehmen.
Welches Maß an Aufsicht notwendig ist, richtet sich nach Entwicklung und Reife des Kindes, aber auch nach der jeweiligen Situation wie etwa der Gefährlichkeit der Rodelpiste. Grundsätzlich muss beim Winterspaß aber die gleiche Sorgfalt an den Tag gelegt werden wie in allen anderen Situationen auch. Kinder ab sieben Jahren können unter Umständen selbst für fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zur Verantwortung gezogen werden. War ihre Einsichtsfähigkeit noch nicht ausreichend, haften womöglich die Eltern wegen einer Verletzung der Aufsichtspflicht – diese Gefahr besteht immer bis zum Eintritt der Volljährigkeit. Besondere Risiken gibt es bei Schneeballschlachten. Kleinere Kinder sollten sich nicht ohne Aufsicht ins Gefecht stürzen, größere müssen genau über die Gefahren aufgeklärt werden. Wer mit harten und teilweise gefrorenen Schneebällen wirft, kann andere durchaus schwer verletzen. Wenn so ein Geschoss daneben geht, muss mit rechtlichen Konsequenzen gerechnet werden. Doch bei aller Vorsicht – es ist unmöglich, Risiken ganz auszuschalten.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rechtsportal.
Kommentare
Kommentar abgeben
Hinterlasse eine Antwort
Newsletter
Kontakt
0800 3746-555
gebührenfrei


